Die Nürtinger SPD war und ist im Bereich der Kinderbetreuung führend: Der neue 10-Punkte-Plan stellt Forderungen auf, die bis 2025 erfüllt sein müssen, um den Anforderungen an zeitgemäße Kinderbetreuung zu erfüllen. Der von der SPD 2007 aufgestellte 10-Punkte-Plan ist inzwischen größrtenteils von der Stadt Nürtingen aufgenommen und nach und nach umgesetzt worden.

Alle Kinder haben das Recht auf Bildung, Erziehung und Betreuung – unabhängig von         ihrer sozialen Herkunft. Familie und Beruf miteinander zu verbinden, ist eine berechtigte Forderung von Eltern, die wir ausdrücklich unterstützen. Dies erfordert einen quantitativen und qualitativen Ausbau und eine stetige Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung.  Die erste Bildungsstätte für Kinder ist die Kindertageseinrichtung. Für den Besuch dieser Einrichtung besteht  ein bundesweiter Rechtsanspruch für Kinder ab 1 Jahr. Das heißt, Eltern sollten wählen können, wie und wo und ab wann  ihr Kind gefördert und betreut werden soll. Dies entspricht dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlfreiheit der Eltern.  Eine so am individuellen Bedarf orientierte Kinderförderung/-betreuung ist für alle Familien mit kleinen Kindern ein Grund in eine bestimmte Gemeinde zu ziehen – oder einen anderen Wohnort auszuwählen, wenn dort bessere Voraussetzungen gegeben sind. Das nennt man Standortfaktor.

Eine Stadt wie Nürtingen steht zweifelsfrei in starkem Wettbewerb mit anderen Kommunen, wenn es darum geht junge Familien zu gewinnen. Wenn Nürtingen also in diesem Wettbewerb besser abschneiden soll, muss Nürtingen sich dementsprechend engagieren. Bei der Weiterentwicklung des vorhandenen Angebotes müssen Eltern zwingend beteiligt werden. Für die Nürtinger SPD ist der vorliegende 10-Punkte-Plan die Grundlage für die unseres Erachtens dringend notwendige Diskussion.

  1. Notwendige Betreuungsangebote: – Ganztagesangebote mit Mittagessen müssen in jedem Orts- und Stadtteil vorhanden sein. – Eine ausreichende Anzahl von U3 Plätzen muss geschaffen werden
  1. Räumlichkeiten – Vorhandene KiTas müssen – wo notwendig -saniert werden, dabei sind neue Angebote (z.B. Schaffung von Schlafmöglichkeiten) zu berücksichtigen; ebenso wie die aktuellen Brandschutz- und Sicherheitsstandards. – Zusätzlicher Bedarf muss durch Neubauten gedeckt werden
  1. Elterninformation und -beratung – Eine nutzerfreundliche und zentral betreute Homepage, (inklusive aller Formulare) garantiert eine ansprechende und verlässliche Information der Eltern. – Zuverlässige Ansprechpartner vor Ort sind die KiTa-Leitungen. – Die Eltern sollen dezentral die Möglichkeit der Beratung erhalten
  1. Umsetzung des Orientierungsplan – Der seit 2009 vorliegende Orientierungsplan sieht entsprechende Bildungsangebote und eine individuelle Förderung der Kinder vor, u.a. auch der Sprachförderung. – Bei den Erzieherinnen müssen zum einen personelle Ressourcen, zum anderen Möglichkeiten für eine pädagogische Weiterentwicklung geschaffen werden. – Je nach KiTa können unterschiedliche Pädagogische Schwerpunkte gesetzt werden
  1. Inklusion – Auch Kinder, die in ihrer Entwicklung verzögert oder behindert sind, haben einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in ihrer jeweiligen Gemeinde. – Auch in Regel-/Tageseinrichtungen müssen die Bedingungen für diese Betreuungsangebote schrittweise geschaffen werden
  1. Elternbeiträge – Bei den Elternbeiträgen ist die Einführung einer weiteren Einkommensstufe in der Kategorie (ab 47.000 € Haushalts-Bruttoeinkommen) notwendig.

– Eine „Nürtinger KiTa-Card“ sollte entwickelt werden, die auch bei Freien Trägern gilt. – Die Kita-Card erhalten alle Eltern nach der Geburt ihres Kindes bei der Stadt                           (Kindergartenverwaltung). Die  Eltern können sich mit dieser Kita-Card selbst einen Kita-Platz suchen. Nimmt die Leitung die Kita- Card entgegen, dann haben die Eltern diesen Platz verbindlich. Es muss nur noch der Antrag für den Elternbeitrag an die Verwaltung weitergeleitet werden. So mit ist dies ein tatsächliches Wunsch- und Wahlrecht von Eltern. – Die Kita- Leitungen vor Ort wissen, wie viel freie Plätze sie haben, wann Kinder in die Schule wechseln, ab wann die Eingewöhnungsphase stattfinden kann. Sie führen interessierte Eltern durch die Kita und erläutern das päd. Konzept. – Die Verwaltung erhält eine Kopie der Kita- Card und hat somit einen Überblick über die belegten und angefragten Plätze in der ganzen Stadt ( daher die Einbeziehung der Freien Trägern) und kann Elter, die bei der Stadt nachfragen auch über freie Plätze informieren. – Ein Wechsel von Einrichtung zu Einrichtung ist nur möglich mit Vorlage der Kita- Card, die müssen sich die Eltern dann von der Einrichtungsleitung holen. Sie schützt auch bei Beitragsschulden vor dem Einrichtungswechsel. Doppelanmeldungen werden vermieden.  Jedes Kind hat nur eine Kita- Card.

  1. Familienzentren in den Ortsteilen – KiTas sollten sich zu Familienzentren entwickeln. Dort können dann Elternbildungs- angebote, Elternberatung und Erfahrungsaustausch zwischen den Eltern stattfinden. Es können sich Generationen begegnen und es kann soziale Beratung der Stadtverwaltung punktuell angeboten werden. Eine Kooperation mit anderen Einrichtungen im Ortsteil dient der Vernetzung von Angeboten und dem Miteinander der Gemeinschaft
  1. Personalentwicklung – Die Qualifizierung der Erzieherinnen ist durch einrichtungsübergreifende Fortbildungsangebote vor Ort (u. a. zu den Themen Flüchtlingskinder, Sprachförderung, Orientierungsplan) vorzusehen. – Für die Leitungsstellen muss festgelegt werden: o die Aufgaben und ihre Umsetzung, o die Budgetverantwortung,  o die Belegung der vorhandenen KiTa-Plätze, o die Verantwortung und Anleitung für pädagogische Profilbildung,  o die Stellvertretungen – Für Krankheitsvertretungen muss ein Personalpool eingerichtet, Springerstellen sollten direkt den KiTas zugeordnet werden – Frei werdende Stellen müssen umgehend nachbesetzt werden.  – Auch für die Erzieherinnen müssen Räumlichkeiten und Ausstattungen entsprechend den veränderten Bedürfnissen (Arbeitsplätze für Dokumentation) zur Verfügung gestellt werden.
  1. Ein Beirat für frühkindliche Bildung („Kita-Beirat“) muss geschaffen werden: – Besetzung: Eltern, Freie Träger, Tageselternverein, Vertreter der Erzieherinnen, Stadtverwaltung, Gemeinderäte.
  1. Die Kooperation zwischen der Stadt und den Freien Trägern ist auszubauen: – Partnerschaftliche Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungslandschaft in Nürtingen – Neue Einrichtungen können auch durch Freie Träger betrieben werden. – Gegenseitige Transparenz und Einhaltung einheitlicher Standards ist Voraussetzung.