Du interessierst Dich für ein bestimmtes Thema? Du willst Dich in einer Arbeitsgemeinschaft oder einem Themenforum engagieren und (noch) nicht Mitglied der SPD werden? Dann werde doch Unterstützerin oder Unterstützer!
Unterstützerinnen und Unterstützer haben volle Mitgliedsrechte in einer Arbeitsgemeinschaft und/oder einem Themenforum der SPD. Im SPD-Ortsverein oder anderen Gliederungen dürfen sie jedoch nicht mit abstimmen oder sich wählen lassen. Der Jahresbeitrag beträgt 30€, für Jusos 12€.
In der SPD schließen sich Mitglieder und Interessierte neben der klassischen Parteiarbeit in Arbeitsgemeinschaften oder Themenforen zusammen, um bestimme Themenbereiche zu bearbeiten. Eine Übersicht der Arbeitsgemeinschaften und Themenforen gibt es auf der Netzwerk-Seite „Mitdenken, mitreden – mitgestalten.“.
Die SPD finanziert sich seit ihrer Gründung ganz überwiegend aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Und auch bei den Mitgliedsbeiträgen gilt das solidarische Prinzip. Das bedeutet: Genossinnen und Genossen, die über ein höheres Einkommen verfügen, zahlen einen höheren Beitrag als diejenigen, die weniger haben.
Der Parteitag der SPD hat zuletzt im Dezember 2011 die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt:
Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit steuerpflichtigem Einkommen beträgt mindestens 5,00 Euro. Jedes Mitglied wählt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragsstufe:
- bis 1.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 6,00 €
- bis 2.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 8,00 € | 16,00 € | 21,00 €
- bis 3.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 26,00 € | 32,00 € | 37,00 €
- bis 4.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 47,00 € | 63,00 € | 79,00 €
- ab 4.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 105,00 € | 158,00 € | 263,00 € und mehr
Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von Bundestags- und Europaabgeordneten sowie von Regierungsmitgliedern erwartet wird, beträgt mindestens 300 Euro.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von Abgeordneten der Landtage oder der Bürgerschaften erwartet wird, wird von den Landesverbänden festgelegt.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von kommunalen und vergleichbaren Wahlbeamten erwartet wird, beträgt unter Bezug auf die Besoldungsgruppe mindestens:
- 70,00 € für A15 und A16
- 140,00 € für B1 und B2
- 210,00 € für B3 bis B6
- 280,00 € für B7 bis B9
- 350,00 € für B10 bis B11
Für Mitglieder ohne Erwerbseinkommen, ohne Pensionen, ohne Renteneinkünfte oder ohne vergleichbare Einkommen beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2,50 Euro. Für Mitglieder, die zugleich einer anderen Partei angehören, die Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) ist, beträgt der monatliche Beitrag 2,50 Euro, wenn sie ihre Beitragsverpflichtungen gegenüber dieser Schwesterpartei erfüllen.
… bei einem Umzug, bei Änderungen der Bankverbindung, bei Interesse an konkreter Mitarbeit vor Ort etc.?
Ansprechpartner ist die für Deinen Wohnort zuständige Parteigeschäftsstelle. Kontaktdaten findest du unter anderem hier.