Vielen Menschen ist die neue Datenschutz-grundverordnung, kurz DSGVO, ein Buch mit sieben Siegeln. Die Nürtinger SPD hatte Jürgen Müller, der sich berufsmäßig mit dieser Materie befasst, zu einem Vortrag eingeladen. Dieser richtete sich vor allem an Vereinsmitglieder; zwölf ortsansässige Vereine waren vertreten.

Jürgen Müller, der seit zwei Jahren den Nürtinger Städtepartnerschaftsverein leitet, ist vom TüV-SüD zertifizierter Datenschutzbeauftragter und bildet bei der TÜV-Süd-Akademie Datenschutzbeauftragte aus. Er berät verschiedene Unternehmen in den für sie wichtigen Bereichen. Eingangs wies er darauf hin, dass bereits 1970 das erste Datenschutzgesetz erlassen wurde, das 1983 durch das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ ergänzt wurde. Und nun gilt seit Mai dieses Jahres die „Datenschutzgrundverordnung“ der Europäischen Union, auf der auch das neue Bundesdatenschutzgesetz fußt. Dieses bot die Grundlage für Müllers Ausführungen.

„Alle Daten sind sensibel“, machte der Referent klar, betonte aber, dass es ganz besondere „personenbezogene Daten“ gibt. Das sind Inhalte, die die Religion oder die politische Einstellung betreffen, ferner Aussagen enthalten über die Gesundheit, genetische oder biometrische Fakten sowie das Sexualleben. Für die betreffende Person müssen aber die Verwendung aller personenbezogener Daten „transparent und nachvollziehbar“ sein. Das bedeutet, dass es sicher sein muss, dass die Daten „nach Treu und Glauben“ und nur auf „rechtmäßige Weise“ verarbeitet werden.

Für Vereine oder ähnliche Einrichtungen bedeutet das, dass die Mitglieder über Speicherung und Verwendung ihrer Daten informiert werden müssen („datenrechtliche Unterrichtung“). Es muss allen Mitgliedern deutlich gemacht werden, welche Funktionsträger zu welchen Daten Zugang haben und zu welchem Zweck. So darf zum Beispiel ein Kassierer Zugang zu den Kontodaten der Mitglieder haben. Am besten ist das alles in einem „Datenschutzskonzept“ schriftlich zu regeln.

Nachgefragt wurde, was denn auf der Homepage eines Vereins gespeichert werden darf. Bilder von einem Vereinsfest dürfen, aber nur in einer Gruppensituation. Die dürfen dann auch in die Vereinszeitung, ohne die Zustimmung der dort abgebildeten extra einzuholen. Wird aber eine Person z.B. mit dem Zoom vergrößert dargestellt, ist das nicht erlaubt. Das gilt jedoch nicht für die Vereinsvorsitzenden. Und auch nicht für „öffentliche Personen“, wie z.B. der Bürgermeister oder auch ein Gemeinderat. Und es sollten auch Emails an die Mitglieder so verschickt werden, dass einzelne E-Mail-Adressen für alle erkennbar sind. Das kann man am jeweiligen Email-Programm einstellen.

SPD-Ortsvereinsvorsitzende Bärbel Kehl-Maurer hatte die zahlreichen Zuhörer begrüßt und freute sich, mit Jürgen Müller einen Datenschutzexperten in den eigenen SPD-Reihen zu haben. Sie hatte den Abend organisiert, um insbesondere Vereinsmitgliedern die Angst vor dem umfangreichen Gesetzespaket zu nehmen. Die hatten viele Fragen, und die lebhafte Diskussion zeigte, dass ein solcher Abend nötig war.                                   we