Anträge der SPD-Fraktion zum Haushalt 2021 – 10. November 2020

1. Sozial-ökologische Wende vor Ort angehen!

Die SPD beantragt,

  1. dass sich die Stadt Nürtingen an der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ beteiligt und den in Deutschland von TransFair e.V. verliehenen Titel „Fairtrade-Town“ anstrebt. Zur Erlangung dieses Titels verpflichtet sich die Stadt Nürtingen, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die fünf geforderten Kriterien erfüllt werden. Ziel der Kampagne ist es, dass sich verschiedene Akteure der Kommune gemeinsam für den Fairen Handel einsetzen.
  2. die Einrichtung eines Zuschusstopfes für eigene oder fremde Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von 50.000 €. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den Ausschuss.

    Begründung:
    Die Bezuschussung der Maßnahmen durch Förderprogramme erfordert oft auch einen Eigenanteil oder einen Zuschuss durch die Kommune. Ebenso könnten auch eigene Förderprogramme zusätzlich zu privaten Projekten entwickelt werden. Als Platzhalter soll daher die Summe von 50.000 € eingestellt werden, um einen solchen Mechanismus zu erproben. Die tatsächliche Ausgabe soll vom Beschluss des Gremiums abhängig gemacht werden. Mit anderen Worten: Geld ist da, es fließt aber erst, wenn es sinnvoll ausgegeben werden kann. Das schafft Planungssicherheit.

    Gerade in den nächsten Jahren ist es wichtig, keinen Fördertopf auszulassen und ggf. eine Co-Finanzierung schon von vornherein mit im Blick zu haben.
  3. die Gründung eines Klimaausschusses als beratender Ausschuss des Gemeinderats, in dem berufene Fachleute, Bürger*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen, der Klimaschutzmanager und Vertreter*innen des Gemeinderats Strategien und Maßnahmen zur Erreichung des Klimaschutzes diskutieren und dem Gemeinderat Empfehlungen geben können. (Klimalotsen der Fraktionen)
  4. Bericht über den Ausbau der E-Ladestruktur der SWN.

Begründung:
Die sozial-ökologische Wende erfordert ein zügiges und mutiges Handeln aller – auch der Stadt Nürtingen. Der Erhalt und die Achtung vor unserem Lebensraum haben Priorität.

Als Gemeinderat sollten wir die strategischen Weichen stellen und dort ansetzen, wo wir die Entscheidungen beeinflussen können. Nürtingen ist mit dem Klimaschutzkonzept und der frühzeitigen Einstellung eines Klimaschutzmanagers bereits vorbildhaft gestartet. In der Umsetzung des Konzepts müssen wir allerdings noch konsequenter und zügiger werden.

2. Nachhaltige Mobilität in Nürtingen

Die SPD beantragt,

  1. die Erstellung des Mobilitätskonzepts in Nürtingen (Antrag vom Juli 2018) und dafür 2021 und 2022 die notwendigen Haushaltsmittel einzustellen
    1. Ziele des Konzeptes sind:
      1. Verbesserung der Verkehrsführung in der Stadt, um die Verkehrsbelastung des innerstädtischen Raums merklich bis 2025 zu reduzieren
      2. Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV festzulegen und umzusetzen.
    2. Der Gemeinderat soll für die Ausschreibung der Erstellung des Mobilitätskonzepts die Eckpunkte festlegen, u.a. dass Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer gleich berechtigte Verkehrsteilnehmer sind.
    3. Weiterhin sollen geprüft werden:
      1. Einführung einer Parkraumbewirtschaftung für die Gesamtstadt
      2. Einführung von Busspuren in der Innenstadt
      3. verkehrsfreie Gestaltung des Altstadtrings
      4. Einführung von Einbahnstraßenkonzepten in bestimmten Quartieren,
    4. Das Projekt soll ausgeschrieben werden, damit sich auch verschiedene Ingenieursbüros bewerben können und dann 2 Projektvorschläge vorliegen.
    5. Bei der Erstellung sollten die HfWU, Interessenvertretungen sowie die Bürgerschaft beteiligt werden.
  2. die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzept als Teil des Mobilitätskonzepts
    1. Das Radverkehrskonzept ist Teil des Mobilitätskonzept und ist gleichzeitig mit diesem zu erstellen.
    2. Ziel muss sein, ein Radverkehrsnetz mit definierten Qualitätsstandards zu schaffen. Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kinder und Jugendliche auf den Schulwegen, sollen schnell und sicher in der Stadt unterwegs sein können.
    3. Beim Vorliegen eines Radverkehrskonzepts können für die einzelnen Maßnahmen Anträge in Förderprogramme gestellt werden. Z.B. fließen für 1 Euro Investition durch die Stadt 3 Euro vom Land, also 75 % Förderung.
  3. Mobilitätszentrale im Nürtinger Bahnhof (Antrag vom 16. September 2020)
    1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für eine Mobilitätszentrale im Bahnhof als intermodalen Knoten (für Sharing Angebote, E-Mobilität, Fahrkartenverkauf, usw.) sowie als Welcome Center für Ankommende voranzutreiben.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Land sowie Abellio zur Einrichtung und personellen Ausstattung einer Mobilitätszentrale zu führen.
  4. die Ausweisung eines gesonderten Budgets für den Radverkehr im städtischen Haushalt. Für 2021 sollen hierfür Mittel 200.000 € aus dem Produkt 5410-046 umgewidmet werden um auch kurzfristige Maßnahmen zu realisieren.
  5. die Ausweisung eines*r Mobilitätsbeauftragten, der Ansprechpartner und Bündelungsfunktion für die Mobilitätswende hat.
  6. die „Rad AG“ als Beteiligungsform für Expert*innen, Bürger*innen und Vertreter*innen des Gemeinderats fest zu verankern und sie bei allen städtischen Verkehrsplanungen mit einzubeziehen. Eine Beschlussvorlage zur Struktur, Begleitung und Einbeziehung der Rad AG ist im zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Gerade im Verkehrssektor liegt ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur zukunftsfähigen Mobilität. Darum wollen wir den ÖPNV sowie die Rad- und Fußgänger in unserer Stadt stärken. Wir sollten in Nürtingen die Maßnahmen ergreifen, die wir als Kommune vor Ort entscheiden und somit umsetzen können.

3. Wohnraumoffensive

Die SPD beantragt,

  1. das Projekt Raumteiler zur Minimierung des Leerstands wird von der Verwaltung wieder aufgenommen.
  2. ein Runder Tisch mit den Wohnungsbauträgern zu Wohnungstausch und Leerstand in Nürtingen soll in 2021 stattfinden.
  3. ein städtisches Grundstück soll als Tiny House Wohnfeld ausgewiesen werden (bebaubares Grundstück, das erst mittel- bis langfristig mit Planung versehen ist). Wohnungsnot und hohe Mieten erfordern innovative Wohnformen. Das Tiny House stellt eine Antwort auf die Wohnungsnot in den Städten dar. Tiny Houses bieten die Möglichkeit, mit relativ niedrigen Kosten Wohneigentum zu schaffen.

    Die bestehenden Kontakte zur HfWU sollten auch bei diesem Thema weiter genutzt und ausgebaut werden. Mit Hilfe der HfWU könnten auch Rahmenbedingungen geklärt und berechtigte Bedenken bearbeitet werden. Der nächste Schritt sollte ein runder Tisch mit interessierten Bürger*Innen, HfWU und Vertreter*Innen von Verwaltung und Gemeinderat sein. Es gibt bereits einige Kommunen, die hier gute Erfahrungen machen, siehe Kißlegg und Tübingen.
  4. die weitere Stärkung der Quartiersentwicklung durch jährliche
    Einwohner*innenversammlungen in den Stadtteilen.
  5. die Schaffung einer allgemeinen Richtlinie zur Entwicklung und Vergabe von Wohnbauland an Investoren und zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum. Dabei ist eine Sozialquote von 30% sozialer, geförderter Wohnungsbau, 10 % preisgünstiger Wohnungsbau zur Miete sowie 10% preisgünstiger Wohnungsbau in Eigentum zu realisieren. (siehe Handlungsprogramm Leinfelden-Echterdingen)

Begründung:
Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit, die nur durch die Umsetzung verschiedener Strategien gelöst werden kann. Neben der Baulandentwicklungsstrategie sowie der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft kann die Initiative leerstehenden Wohnraum wieder zu nutzen eine vielversprechende Möglichkeit sein.

4. Innenstadt

Die SPD beantragt,

  1. die Einrichtung einer Toilette für Alle in der Stadtmitte von Nürtingen. Dafür sind die Haushaltsmittel 2021 einzustellen.

    Begründung:
    Für Menschen mit Behinderung ist die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erschwert, weil sie keine „normale“ Toilette nutzen können. Daher ist es wichtig, dass auch in der Stadtmitte von Nürtingen eine Toilette für Alle eingerichtet wird. Hierfür können Fördergelder beim Ministerium für Soziales beantragt werden. Ggf. könnte dieses Projekt in Kooperation mit bestehenden Unternehmen dies realisiert werden.
  2. Die Schließung des Überfahrtsbereichs „Strohstraße – Lampertstraße“ für den Autoverkehr

    Begründung:
    Immer wieder gibt es in der Fußgängerzone beim Überfahrtsbereich „Strohstraße – Lampertstraße“ gefährliche Situationen für die Fußgänger und Radfahrer.

    Aus diesem Grund und um die „autofreien“ Innenstadt weiter voranzutreiben, sollte die Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden. Jedoch sollte die Zufahrtsmöglichkeit für Bewohner geprüft werden.
  3. die Umnutzung leerstehende Ladenflächen zu ermöglichen

    Begründung:
    Bereits vor der Covid-19 Pandemie haben sich in den Innenstädten verstärkt Leerstände gezeigt. Die Pandemie hat und wird diese Leerstände weiterbefördern. Auf der anderen Seite wird der Bedarf an Co-working spaces, Start-ups, Läden mit saisonalen / regionalen Angebote oder auch kleinen Flächen für alternative Kulturangebote gebraucht.